Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Begabungen ist in § 54 Abs.1 Satz 4 des Niedersächsischen Schulgesetzes ausdrücklich gesetzlich verankert.

Daher ist es unsere Aufgabe, die Entwicklung von besonderen Begabungen im Rahmen unseres schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags zu fördern.

 

Unter besonderen Begabungen verstehen wir ein hohes Potenzial im kognitiven, aber auch im sportlichen, künstlerischen, musischen, sozialen oder kreativen Bereich.

Wir bieten besonders begabten Schülerinnen und Schülern vielfältige inner- und außerunterrichtliche Möglichkeiten, ihren Interessen und Neigungen nachzugehen und dabei ihr Potenzial zu entfalten:

  • Arbeitsgemeinschaften (Mathematik-AG, Robotik und Spieleprogrammierung…)
  • Schulsanitätsdienst
  • Teilnahme an Wettbewerben
  • Sprachdiplome (DELE, DELF)
  • Bilingualer Wahlunterricht
  • Teilnahme am Frühstudium

Darüber hinaus bieten wir Unterstützung und Beratung hinsichtlich weiterer individueller Fördermöglichkeiten.

 

Hilfreiche Links:

Digitale Drehtür: https://digitale-drehtuer.de/

Juniorstudium an der Universität Hamburg: https://www.uni-hamburg.de/schule-und-uni/juniorstudium.html

Juniorstudium an der Universität Rostock (Fernstudium): https://www.uni-rostock.de/studium/studienorientierung/juniorstudium/

Junior- und Schülerakademien: https://www.schuelerakademien.de/deutsche-schuelerakademie

Begabungsförderung (MK Niedersachsen):

https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/lehrkrafte_und_nichtlehrendes_personal/unterricht/begabungsforderung/begabungsfoerderung-6499.html

 

Ansprechpartnerin für die Förderung besonderer Begabungen ist Frau Goller.